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Das neue ADR 2019 – was kommt auf Sie zu?

Alle zwei Jahre wieder … ändert sich das ADR. Das nächste Mal zum 1.1.2019.
Alle, die schon jetzt wissen möchten, wie und wo sich das komplexe Gefahrgut-Regelwerk im ADR 2019 ändert, finden hier eine kurze Zusammenstellung ausgewählter Änderungen!
Genaueres, mit detaillierten Textauszügen der Änderungen, finden Sie in Gefahrgutrecht aktuell. Es erschien im Juni 2018.
Zudem sind die Änderungen in der ecomed-Storck-Ausgabe des ADR 2019 (erscheint November 2018) per Grauraster hervorgehoben.

"Gefahrstoffe" in Gegenständen, Geräten und Maschinen: 12 neue UN-Nummern

Per Sammeleintrag UN 3363 waren „Gefährliche Güter in Maschinen“ oder „Gefährliche Güter in Geräten“ bisher im europäischen Landverkehr freigestellt. Mit dem ADR 2019 wird das anders:

Zwölf neue UN-Nummern – 3537 bis 3548 – decken diverse Varianten von „Gefahrstoffen“ in Gegenständen, Geräten und Maschinen ab. Daran sind zum Beispiel folgende Benennungen geknüpft:

  • 3539 GEGENSTÄNDE, DIE GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.
  • 3541 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FESTEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G.
  • 3542 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN SELBSTENTZÜNDLICHEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G.
  • 3543 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN STOFF ENTHALTEN, DER IN BERÜHRUNG MIT WASSER ENTZÜNDBARE GASE ENTWICKELT, N.A.G.
  • 3546 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN GIFTIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G.
  • 3547 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ÄTZENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G.
  • 3548 GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G.

Zu diesen zwölf neuen Stoffeinträgen gibt es natürlich auch neue Sondervorschriften. Zum Beispiel die SV 673. In Kapitel 4.1 stehen neue Verpackungsanweisungen dazu (P006) – und im Kapitel 5.2 die Vorgaben für die Gefahrzettel.

Für Gegenstände, die Stoffe der Klasse 1, 6.2 oder 7 enthalten, sind die neuen UN-Nummern jedoch nicht anwendbar. Und nur für Gegenstände, die im Rahmen der Grenzwerte für begrenzte Mengen gefährliche Stoffe enthalten, darf die bisherige UN-Nummer 3363 angewandt werden.

Gefahrstoffe in Gegenständen, Geräten und Maschinen - 12 neue UN-Nummern

Einheitlichere Verwendung der Begriffe "Gefahr" und "Risiko"

Diese beiden Schlüsselbegriffe werden im ADR 2019 deutlich konsequenter als bisher durchgehend einheitlich verwendet.

Einheitlichere Verwendung der Begriffe „Gefahr“ und „Risiko“

"Energetische Proben"

Unter bestimmten Voraussetzungen können Proben organischer Stoffe ab 2019 unter UN 3223 und UN 3224 als „energetische Proben“  transportiert werden. Eine dieser Voraussetzungen ist die adäquate Verpackung – hierfür gibt es im ADR 2019 neue Sondervorschriften und neue Klassifizierungsrichtlinien.

Energetische Proben

Gemische ätzender Stoffe einstufen: funktioniert jetzt so ähnlich wie im GHS/CLP

In der Vergangenheit war es oft sehr mühsam, ätzende Gemische richtig zu klassifizieren und die passende(n) Verpackungsgruppe(n) zu finden. Das ADR 2019 erlaubt nun ein schrittweises Vorgehen, das sich weitestgehend an das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS/CLP) anlehnt.
Die Grundlage dafür sind alternative Berechnungsmethoden, die es im Gefahrstoffrecht bereits gibt: Die Basis sind Testdaten. Wenn keine Testdaten vorliegen, kann ein Gemisch auch nach den Übertragungsgrundsätzen (die im Wesentlichen aus dem GHS stammen) eingestuft werden. Denn diese basieren auf getesteten Gemischen. Falls weder Testergebnisse noch vergleichbare Gemische vorliegen, muss eine Berechnung für die Transporteinstufung vorgenommen werden. Noch gibt es hinsichtlich der Berechnungsmethode nach 2.2.8.1.6.3 gewisse Unterschiede zwischen GHS/CLP und dem Gefahrgutrecht.
Wichtig dabei: sämtliche genannten Methoden gelten nur für das Einstufungskriterium „hautätzend“. Für den Fall, dass Sie es mit Gemischen zu tun haben, die Metalle korrodieren, existieren noch keine Kriterien im Transportrecht.

Gemische ätzender Stoffe einstufen: funktioniert jetzt so ähnlich wie im GHS/CLP

Beschädigte / defekte Lithiumbatterien – wie verpacken?

Lithiumbatterien – vor allem defekte oder beschädigte – sind eine „Dauerbaustelle“ im ADR. 2019 betreffen die Änderungen vor allem die SV 376 und P911 bzw. LP906:
Auf Basis der von den Behörden festgelegten Beförderungsbedingungen wurden standardisierte Verpackungsanweisungen entwickelt, um den Aufwand für Einzelzulassungen auf möglichst wenige Transportfälle zu beschränken. Aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität wächst der Handlungsdruck, bei einem Unfall beschädigte Batterien zu befördern. Verpackungen, die für diese Batterien eingesetzt werden, müssen nun besondere Anforderungen erfüllen. Sie unterliegen zudem einer Prüfung durch die zuständige Behörde. Die dafür relevanten Prüfkriterien stehen ebenfalls in den überarbeiteten Verpackungsanweisungen des ADR 2019.

Beschädigte / defekte Lithiumbatterien – wie verpacken?

Großzettel: Wie wetterfest müssen sie sein? Wie weit dürfen sie verkleinert werden?

Bisher gab es nur für die Kennzeichen, Gefahrzettel und orangefarbenen Warntafeln explizite Vorgaben zur Witterungsbeständigkeit – nicht jedoch für Großzettel (Placards) und das Kennzeichen für erwärmte Stoffe. Das ändert sich mit dem neuen ADR 2019: es enthält nun auch für Großzettel und für das Kennzeichen für erwärmte Stoffe eine Vorschrift, die mit der entsprechenden Vorschrift für die orangefarbenen Tafeln vergleichbar ist.

Großzettel: Wie wetterfest müssen sie sein? Wie weit dürfen sie verkleinert werden?

Sondervorschriften: umfangreiche Änderungen

Bei den Sondervorschriften tut sich eine Menge! Änderungen gibt es zum Beispiel in der Erläuterung zur Erleichterung der Beförderung von Lithiumbatterien (SV 188), ebenso in den Sondervorschriften für Chemietestsätze (SV 281), Düngemittel (SV 307) sowie zur Beförderung von Maschinen (SV 363).  

Darüber hinaus stehen im ADR 2019 neue Sondervorschriften. Um nur einige zu nennen:

›    SV 193 für Düngemittel
›    SV 301 für Maschinen und Geräte mit geringen Mengen an Gefahrgut
›    SV 387 für die Klassifizierung von Lithiumbatterien
›    SV 389 für Güterbeförderungseinheiten als Energieträger mit Lithiumbatterien
›    SV 392 für Gasspeichersysteme in Fahrzeugen
›    SV 670 für die Entsorgung von Elektroaltgeräten mit Batterien 
›    SV 671 für die höchstzulässige Gesamtmenge von Chemietestsätzen in Fahrzeugen
›    SV 671 für die Beförderung von  Maschinen und Geräten (UN 3363) in Verbindung mit SV 301

Sondervorschriften: umfangreiche Änderungen

Verpackungsanweisungen in Teil 4: Änderungen und Neuheiten

Folgende Verpackungsanweisungen werden geändert: P 001, P 200, P 410, P 520 mit neuer PP 94 und PP 95 für sogenannte energetische Proben, P 901, P 902, P 903, P 908, P 909, P 910, LP 902, LP 903, LP 904.

Für UN 3363 (P 907), beschädigte Lithiumbatterien (P 911) und auch für „normale“ Lithiumbatterien (LP 905, LP 906) gibt es komplett neue Verpackungsanweisungen.

Verpackungsanweisungen in Teil 4: Änderungen und Neuheiten

Temperaturkontrolle: neue Allgemeine Vorschriften und Sondervorschriften

Bisher endete der Abschnitt 7.1 zu den „Allgemeinen Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und Handhabung“ mit dem Abschnitt 7.1.6. Er wird nun um den komplett neuen Abschnitt 7.1.7 erweitert, der die allgemeinen Vorschriften und Sondervorschriften für die Temperaturkontrolle bündelt. Das führt zu Folgeänderungen in den Vorschriften-Teilen 2, 3, 5, 8 und 9.

Temperaturkontrolle: neue Allgemeine Vorschriften und Sondervorschriften

Das ADR 2019 von ecomed-Storck. Detailversessen. Damit Sie es klarer haben.

Das Gefahrgutrecht für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße ist so kompliziert und umfangreich, dass Sie sich nicht auch noch mit schwer lesbaren Texten und Tabellen herumärgern sollten! Auch wenn es oft kleine, feine Details sind, die nur Profis auffallen – die sehr sorgfältig erstellten Texte und Tabellen in der ADR-2019-Ausgabe von ecomed-Storck sorgen ab November 2018 für angenehme Klarheit:

  • Präzise Feingliederung durch die vom Verlag eingefügten Zwischenüberschriften: Ihr Auge findet im Nu in die richtige Passage!
  • Was-steht-wo-Übersichten vor jedem Teil helfen Ihnen, die für Sie gerade relevante Textstelle noch schneller zu finden.
  • Grauhinterlegung der Änderungen: Sie sehen genau, was sich geändert hat – und das wortgenau! Auch die in der Gefahrgut-Tabelle A geänderten Felder sind grau markiert.
  • Sorgfältig recherchierte Randnotizen, Querverweise und Verlagshinweise machen Sie auf wichtige Zusatz-Checks aufmerksam.
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Die Autoren

Jörg Holzhäuser
Jörg Holzhäuser, Jahrgang 1960, Dipl. Verwaltungsbetriebswirt. Ab 1993 im Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Schwerpunkt „Gefahrgutbeförderungsrecht“ tätig, hinzu kommen Themen wie Ladungssicherung, Berufskraftfahrerqualifikation und Verkehrssicherheit. Derzeit tätig im Verkehrsministerium in Rheinland-Pfalz und Vertreter des Landes im Bund-Länder-Fachausschuss „Beförderung gefährlicher Güter“, im Gefahrgut-Verkehrs-Beirat und in AGGB-Arbeitsgruppen. Referent bei der Berufsgenossenschaft RCI. Auslandstätigkeit für die GTZ in Thailand. Leiter verschiedener Gefahrgut-Gesprächskreise mit Wirtschaft und Behörden in Rheinland-Pfalz und auf Bundesebene. Autor und Mitautor umfangreicher Gefahrgut-Fachliteratur. Anerkannter Gefahrgut-Referent und Verfasser von Fachbeiträgen in Gefahrgut-Fachzeitschriften. Seit 1996 Referent und Moderator der Münchner Gefahrgut-Tage. Mitglied und Gründer des Gefahrgutforums Rhein-Mosel bei der IHK Koblenz.

Dipl.-Ing. Klaus Ridder
Klaus Ridder, Jahrgang 1941, Dipl. Ingenieur. Von 1973 bis zu seiner Pensionierung arbeitete er im Bundesverkehrsministerium als Experte für die Beförderung gefährlicher Güter. Viele Jahre vertrat Klaus Ridder Deutschland in den maßgeblichen internationalen Gefahrgut-Gremien – bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).
Klaus Ridder ist Autor zahlreicher Bücher, Loseblattwerke und Fachbeiträge zu Gefahrgutthemen in Zeitschriften. Außerdem gründete er die Münchner Gefahrguttage und die Binnenschifffahrts-Gefahrguttage. Er hielt zum Thema „Gefahrguttransporte“ Vorträge in aller Welt.

 

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